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- Professionelle Schätzung und geprüfte Qualität – Die Vorteile traditioneller Auktionen sind vielfältig

- Folgerecht, Schätzwert und Co.: Das versteckt sich hinter den wichtigsten Auktionsbegriffen

- Auktionsexperte Niklas Söderholm von Auctionet verrät, wie man virtuelle Auktionen für sich entscheidet

Berlin, den 22. August 2014: Über ebay hat sich jeder schon einmal an einer Ersteigerung probiert. Das Problem: Durch die Abwicklung über private Verkäufer, gibt es keine Garantie für die Qualität der Produkte, die Gefahr zu viel für ersteigerte Ware zu zahlen ist groß. Anders sieht das in klassischen Auktionshäusern aus. Hier bewerten Experten mit jahrelanger Erfahrung jedes einzelne Teil und stellen so für Käufer und Verkäufer ein faires Geschäft sicher. Während diese Sicherheit bisher nur Besuchern lokaler Auktionen vorbehalten war, machen Services wie Auctionet (www.auctionet.com) die Einrichtungs-Schmuckstücke, Kunstperlen und Designobjekte jetzt auch online und damit für Jedermann verfügbar. Folgerecht, Schätzwert und Co. wirken dabei zunächst etwas fremd, sind aber keinesfalls Grund die virtuelle Bieterkelle unten zu lassen! Auktionsexperte Niklas Söderholm von Auctionet zeigt, wie jede Auktion zum Erfolg wird und erklärt die wichtigsten Begriffe aus dem Auktionsgeschäft.

Für Neulinge auf dem Auktionsmarkt gibt es hier einige einfache Regeln:
Charakterstücke zum Verlieben: Produktzustand beachten
Bevor die virtuelle Kelle gehoben, also das erste Gebot abgegeben wird, sollte der Zustand des neuen Lieblingsstücks genau untersucht werden. Da es sich bei den Gegenständen unterm virtuellen Hammer um gebrauchte und teils lang gehegte Familienschätze handelt, ist der Zustand natürlich nicht immer wie neu. Mögliche Mängel und Schönheitsfehler finden Bieter in der Produktbeschreibung sowie den Produktbildern. Entsprechen die Charakterstücke den eigenen Vorstellungen, steht dem ersten Gebot nichts mehr im Wege.

Erst denken, dann bieten: Maximalgebot festlegen
Auch wenn der Puls beim Anblick des neuen Traumstücks leicht in die Höhe schnellen kann, gilt es beim Bieten einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht von der ersten Euphorie übermannen zu lassen. Damit nach dem Kauf nicht die Ernüchterung einsetzt, gilt es, schon vor dem ersten Gebot festzulegen, was man maximal bereit ist zu zahlen.

Keine bösen Überraschungen: Zusatzkosten bedenken
Da auf Online-Auktionsplattformen wie Auctionet die Angebote nationaler und internationaler Auktionshäuser gesammelt werden, sind für die Gebotsplanung auch mögliche Zusatzkosten zu bedenken. Während die Auktionsstücke lokaler Auktionshäuser immer direkt vor Ort abgeholt werden können, entstehen für den Versand von Gegenständen aus anderen Städten und Ländern zusätzliche Versandkosten. Wie viel hier auf Käufer zukommt, können sie immer transparent in der Produktbeschreibung einsehen.

Gut geplant ist halb gewonnen: Wohnung ausmessen
So schnell einen beim Anblick der vielen tollen Auktionsstücke auch der Kaufrausch packt, vor dem Kauf sollte immer auch sichergestellt werden, dass das neue Lieblingsteil auch wirklich in die Wohnung passt. Neben den Maßen des neuen Stammplatzes sollte auch der Einrichtungsstil bedacht werden, der sich natürlich nicht mit dem Neuankömmling beißen sollte.

DAS Lieblingsstück finden: Auf das Bauchgefühl hören
Anstatt sich mit wilden Impulskäufen ein Stück nach dem anderen zu ersteigern, weil man beispielsweise eine neue Lampe braucht, sollten Bieter lieber auf ihr Bauchgefühl hören und wirklich nur dann zuschlagen, wenn sie DAS Teil gefunden haben. Beschränkt man seine Gebote von vornherein auf die Gegenstände, die man wirklich haben will, minimiert sich auch die Enttäuschung über mögliche verlorene Auktionen und der Auktionssieg beim neuen Lieblingsstück fühlt sich gleich noch tausendmal schöner an.

Schnäppchen ja, Goldgrube nein: Vorsicht vor Spekulationskäufen
Ein großer Vorteil von traditionellen Auktionen: Die gekauften Artikel behalten in der Regel ihren Wert und können auch nach einiger Zeit noch ohne Wertverlust wieder verkauft werden. Auch Schnäppchenjäger kommen hier auf ihre Kosten und können tolle Schätze für oftmals verhältnismäßig wenig Geld ergattern. Da die Experten den Wert der Auktionsstücke mithilfe ihrer jahrelangen Erfahrung allerdings sehr genau schätzen, ist die Chance, Waren mit hohem Gewinn wieder zu versteigern dennoch gering. Spekulationskäufe lohnen sich demnach nicht. Vielmehr gilt es, sich über Auktionen in neue Traumstücke zu verlieben und diese zum fairen Preis zu erobern.

Keine Angst, vor neuen Welten! Die wichtigsten Auktionsbegriffe im Überblick:
Der Schätzwert
Der Schätzwert ist eine preisliche Einschätzung basierend auf dem Marktwert des Artikels. Er wird von Experten festgelegt und gibt Bietern eine Vorstellung davon, wie viel der Auktionsgegenstand wirklich wert ist. Der Endpreis wird durch die Schätzung nicht beeinflusst, es können sowohl höhere als auch niedrigere Gebote abgegeben werden, sodass die Auktion möglicherweise über oder unter dem Schätzwert endet. Schnäppchen-Jäger kommen also auch auf ihre Kosten!

Der Mindestpreis
Ein Mindestpreis ist ein vom Verkäufer festgesetzter Preis, der bei der Auktion nicht unter-, wohl aber überschritten werden darf. Dieser Preis ist öffentlich nicht sichtbar und immer niedriger als der Schätzwert. Gebote, die unter dem Mindestpreis liegen, werden angenommen, können die Auktion jedoch nicht gewinnen. Sinnvoll ist die Festlegung eines Mindestwerts vor allem bei teuren Gegenständen, damit die wertvollen Objekte nicht mit Verlust versteigert werden.

Das Maximalgebot
Bei jeder Auktion kann ein Maximalgebot abgegeben werden. Dieser Wert bezeichnet den höchsten Preis, den man bereit ist, bei der Auktion zu zahlen. Praktisch ist das vor allem für diejenigen, die nicht permanent am Computer sitzen können, um die Auktion zu begleiten und ggf. neue Gebote abzugeben. Steht das Maximalgebot, werden Gebote anderer Bieter automatisch überboten, bis die festgelegte Summe erreicht ist.

Das Folgerecht
Das Folgerecht, auch „droit de suite“ genannt, bezeichnet eine Gebühr, die nach europäischem Recht beim Weiterverkauf von Kunstwerken an den Künstler abgegeben werden muss. Die Gebühr wird über den Zuschlagspreis berechnet und über die Rechnung beglichen. Sie beträgt mindestens fünf Prozent des Zuschlagspreises.